Auf­trags­ver­a­r­bei­tung

Beabsichtigen 雷速体育_中国竞彩网¥官网比分直播 im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten externe Software/Dienstleistungen (z.B. Transkriptionen, die Nutzung von Apps, Cloudservices, Umfragetools, aber auch den Betrieb von Webseiten o.?.) zu nutzen, ist stets zu prüfen, ob ein Fall von Auftragsverarbeitung vorliegt. Ist dies der Fall, dann muss ein sog. Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden. In diesem Fall sollte der Auftragsverarbeiter den UPB-Vertrag akzeptieren. Der Vertrag basiert auf einem europ?ischen Standard gem?? Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 . Er ist nur in wenigen Teilen erweitert. Den UPB-Vertrag finden 雷速体育_中国竞彩网¥官网比分直播 hier:.

Bitte beachten 雷速体育_中国竞彩网¥官网比分直播 auch die für den Abschluss von Auftragsverarbeitungsvertr?gen vorhandene Prozessbeschreibung der UPB: