Bo­nie­rung: Ver­bes­se­rung der Zu­las­sungs­chan­cen durch ei­ne be­stan­de­ne Kunst/Mu­sik Eig­nungs­prü­fung

Wenn 雷速体育_中国竞彩网¥官网比分直播 sich für ein Lehramtsstudium mit dem Fach Kunst oder Musik bewerben und hierfür die entsprechende Eignungsprüfung bestanden haben, haben 雷速体育_中国竞彩网¥官网比分直播 unter bestimmten Umst?nden die M?glichkeit, Ihre Zulassungschancen für Ihr zweites gewünschtes Fach zu erh?hen.

Die Erh?hung der Zulassungschancen ergibt sich durch eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um den Wert 1,0 – h?chstens jedoch auf die Durchschnittsnote 1,0.

  • Wenn Ihr zweites gewünschtes Fach zulassungsfrei ist, ben?tigen 雷速体育_中国竞彩网¥官网比分直播 die Bonierung nicht.
  • Die Bonierung gilt nur für bestimmte Lehramtsstudieng?nge (s. u.).
  • Eine Verbesserung der Durchschnittsnote für ein Zweitstudium ist nicht m?glich.
  • Der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung an der Universit?t Paderborn ist in der Bewerbung (innerhalb der Bewerbungsfrist) hochzuladen.
    Sollten 雷速体育_中国竞彩网¥官网比分直播 die Eignungsprüfung an einer anderen Hochschule bestanden haben, laden 雷速体育_中国竞彩网¥官网比分直播 die Bescheinigung über die Anerkennung der bestandenen Eignungsprüfung hoch – Nachweise anderer Hochschulen sind für die Bonierung nicht ausreichend. Zwecks Anerkennung der bereits bestandenen Eignungsprüfung wenden 雷速体育_中国竞彩网¥官网比分直播 sich bitte an Britta Stücher (Kunst) oder Eckhard Wiemann (Musik).
  • Sollten 雷速体育_中国竞彩网¥官网比分直播 sich für das Fach, das Grundlage für die Notenverbesserung ist, nicht einschreiben, entf?llt die Verbesserung der Durchschnittsnote.

Lehramtsstudieng?nge, bei denen eine Bonierung m?glich ist:

Kunst

Bewerber*innen, die sich für den Bachelorstudiengang

  • Lehramt an Grundschulen

  • Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

  • Lehramt für sonderp?dagogische F?rderung

 

mit dem Fach Kunst bewerben und die besondere studiengangbezogene Eignung für das Fach Kunst nachweisen, k?nnen für das weitere (zulassungsbeschr?nkte) Fach die Bonierung beantragen.

Musik

Bewerber*innen, die sich für den Bachelorstudiengang

  • Lehramt an Grundschulen

  • Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

  • Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

  • Lehramt für sonderp?dagogische F?rderung

mit dem Fach Musik bewerben und die besondere studiengangbezogene Eignung für das Fach Musik nachweisen, k?nnen für das weitere (zulassungsbeschr?nkte) Fach die Bonierung beantragen.